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Kosten - Vergütung -  Honorare


Viele Mandanten zögern einen Anwalt zu konsultieren, da sie fürchten, die entstehenden Kosten nicht überschauen zu können.

Daher möchten wir Sie nachstehend verständlich und transparent über die Kosten und die für die anwaltliche Tätigkeit anfallende Vergütung in den von uns bearbeiteten Rechtsgebieten informieren:

Abgesehen von den Fällen, in denen ohnehin ein gesetzlicher Anwaltszwang besteht, etwa in allen zivilrechtlichen Streitigkeiten über 5.000,-- € Streitwert,  sind die Kosten für eine qualifizierte anwaltliche Beratung und Vertretung in der überwiegenden Anzahl der Fälle erfahrungsgemäß eine lohnenswerte Investition.
So konnten viele unserer Mandanten durch eine eingehende Beratung ihre Erfolgsaussichten in einem bevorstehenden Prozess deutlich verbessern. In vielen Fällen lassen sich kostenaufwendige Prozesse gänzlich vermeiden.

Unsere Anwälte prüfen sehr sorgfältig die Erfolgsaussichten einer Rechtsverteidigung und werden keinen Mandanten in einen aussichtslosen Prozess „hineintreiben“ oder bei Klienten völlig unrealistische Erwartungen wecken.

Nachfolgend stellen wir Ihnen unsere auf die jeweiligen anwaltlichen Tätigkeiten bezogenen Vergütungsmodelle vor:

Für eine Erstberatung beträgt die Vergütung, abhängig vom zeitlichen Aufwand  100,-- € bis 150,-- € zzgl. der gesetzlichen MwSt.

In Zivilsachen berechnen wir in der Regel die anwaltliche Vergütung auf Grundlage der Gebührensätze des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes RVG. In bestimmten Fällen kann auch die Vergütung eines Grundhonorars in Kombination mit einem Erfolgshonorar vereinbart werden. Sprechen Sie uns an. Wir werden eine für beide Seiten angemessene Vergütungslösung finden.

In Beratungsangelegenheiten  (z.B. Prüfung von Vertragstexten, Erstellung von Verträgen, Erstellung von AGB’s, detaillierte Prüfung von Erfolgsaussichten im Prozess etc.) werden wir auf Basis einer Pauschalvergütung oder eines (minutengenau berechneten) Stundenhonorars tätig.

Die Stundensätze betragen, je nach Bedeutung der Sache für den Auftraggeber und Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage, zwischen 180,-- € und 350,-- € zzgl. der gesetzlichen MwSt.

In Strafsachen werden wir in einfach gelagerten, mit einem überschaubarem Aufwand verbundenen Angelegenheiten zu einem Pauschalhonorar tätig. Dieses wird zwischen dem Auftraggeber und  Anwalt jeweils gesondert vereinbart.

In schwierigen und umfangreichen Strafsachen, die mit einem überdurchschnittlichen Arbeitsaufwand verbunden sind, wird die anwaltliche Vergütung in der Regel entweder nach Stundensätzen oder nach Pauschsätzen, die jeweils zwischen dem Auftraggeber und uns vereinbart werden, berechnet.

Die Vergütung von Beistandsleistungen bei Zeugenvernehmungen rechnen wir grundsätzlich nach Stundensätzen ab, deren Höhe sich nach der Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage richtet.

In verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten erfolgt die Vergütung entweder auf Basis der Gebührensätze des RVG oder auf Grund einer Vergütungsvereinbarung mit dem Auftraggeber.

Wir sind überzeugt Ihnen im Fall der Mandatierung eine angemessene Vergütungslösung anbieten zu können.

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf !